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Gastaufnahmevertrag und Stornobedingungen

 

Bei vorzeitiger Abreise werden 100% des Zimmerpreises für die Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen berechnet.

 

 

  1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

  2. Der Vermieter (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

  3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
    Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 10 % des Übernachtungspreises.
    Gebuchte Zusatzleistungen die nicht in Anspruch genommen worden sind werden mit 100% berechnet.

  4. Bei vorzeitiger Abreise werden 100% des Zimmerpreises für die Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen berechnet.

  5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

  6. Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach der Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.
    Tritt ein Gast – aus welchem Grunde auch immer – einen gebuchten Aufenthalt nicht an und entsteht dem Beherbergungsbetrieb dann ein Schaden, weil das Zimmer nicht für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast schadenersatzpflichtig. Das gilt auch, wenn die Ursache für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z.B. Krankheit, ein Unfall, oder sonstige Ereignisse.
    Damit Sie vor solchen Risiken geschützt sind, empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittskostenversicherung bei einem Versicherer Ihrer Wahl abzuschließen.

 

Unsere Stornofristen:

14-8 Tage vor Anreisetag werden 50% des Gesamtbetrags berechnet, ab 7 Tage vor Anreisetag werden 90% des Gesamtbetrags berechnet. Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.

Während Messen oder Sonderveranstaltungen sind Stornierungen bis 180 Tage vor Anreise kostenfrei möglich, danach berechnen wir 50% des gesamten Übernachtungspreises. Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.

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